VSC Klingenthal e.V.

Floßgrabenweg 1, 08248 Klingenthal

Jugendordnung


§ 1 - Name und Mitgliedschaft

Die Mitglieder der Jugendabteilung des VSC Klingenthal e.V. sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen des VSC Klingenthal e.V. sowie die gewählten Mitarbeiter der Jugendabteilung.

§ 2 - Aufgaben und Ziele

Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.

Aufgaben der Jugendabteilung sind:

- Gestaltung, Entwicklung und Förderung des Sports, insbesondere des Wintersports
- Weiterentwicklung von Formen sportlicher und gesellschaftlicher Jugendarbeit
- Förderung der Fähigkeit und Bereitschaft zu sozialem Verhalten
- Leisten eines Beitrages zur demokratischen Erziehung der Kinder und Jugendlichen
- Pflege und Förderung heimatlicher Traditionen
- Organisierung einer sinnvollen Freizeitgestaltung
- Pflege der Zusammenarbeit mit anderen Jugendgruppen aus dem In- und Ausland (auch aus dem nichtsportlichen Bereich)
- Aus- und Fortbildung der Vereinsjugend
- Die Vereinsjugend ist offen auch für Nichtmitglieder
- Verwirklichung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Jugendlichen und den Erwachsenen des Vereins

§ 3 - Organe

Die Organe der Jugend des VSC Klingenthal e.V. sind:
                1. Jugendvollversammlung
                2. Jugendvorstand

§ 4 - Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist das Organ der Jugend des VSC Klingenthal e.V.
Sie besteht aus allen Mitgliedern der Jugendabteilungen des VSC Klingenthal e.V.
Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ und findet in der Regel vor der Hauptversammlung des Vereins statt.
Einberufung und Abstimmung erfolgt entsprechend der Vereinssatzung.

Aufgaben der Jugendvollversammlung:

                - Beratung von Grundsatzfragen
                - Beschluß von Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes
                - Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes und des Kassenberichtes
                - Entlastung des Jugendvorstandes
                - Änderung der Jugendordnung

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Jugendlichen des VSC Klingenthal e.V. ab dem 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie die Mitglieder des Jugendvorstandes. Für Beschlußfassungen und die Wahl des Jugendvorstandes ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 5 - Jugendvorstand

Der Jugendvorstand setzt sich zusammen aus
                - dem Jugendleiter
                - dem Jugendsprecher
                - zwei jugendlichen Beisitzern
Der Jugendleiter und -sprecher müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Die jugendlichen Beisitzer müssen das 10. Lebensjahr vollendet haben.

Aufgaben des Jugendvorstandes:
- Erledigung der laufenden Geschäfte
- Einsetzen von Arbeitsgruppen zur Vorbereitung und Durchführung von sportlichen und kulturellen Veranstaltungen
Die Abstimmungen erfolgen analog der des Vorstandes.

§ 6 - Vertretung

Die Jugendabteilung wird durch den Jugendleiter bzw. bei dessen Verhinderung durch den Jugendsprecher vertreten.
Die Jugendabteilung des VSC Klingenthal e.V. arbeitet gemäß der Satzung des Vereins auf der Grundlage der Jugendordnung, die vom Vorstand auf der Vorstandssitzung am 25.09.1997 bestätigt wurde.